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   OLG Frankfurt, 20.04.1988 - 21 U 11/87   

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https://dejure.org/1988,5365
OLG Frankfurt, 20.04.1988 - 21 U 11/87 (https://dejure.org/1988,5365)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.04.1988 - 21 U 11/87 (https://dejure.org/1988,5365)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. April 1988 - 21 U 11/87 (https://dejure.org/1988,5365)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 232 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 1162
  • NVwZ 1990, 200 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 03.02.1989 - V ZR 224/87

    Übernahme einer Baulast aufgrund einer Dienstbarkeit

    Den Klägern ist deswegen auch nicht zuzumuten, die Möglichkeit der Erteilung eines Dispenses notfalls in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren klären zu lassen (vgl. OLG Frankfurt NVwZ 1988, 1162, 1164).

    Dieser Nachteil rechtfertigt aber entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt (NVwZ 1988, 1162) nicht die Ablehnung der Baulastübernahme.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2020 - 3 S 3378/19

    Für das Bestehen und den Inhalt einer Baulast kommt es ausschließlich auf die

    Aufgrund ihrer dinglichen Wirkung steht die Baulast dogmatisch der Grunddienstbarkeit nahe (vgl. Wilsch, in: BeckOK GBO, Stand 15.12.2019, RdNr. 21 zu § 54), über deren Rechtswirkungen sie zudem teilweise sogar deutlich hinausgeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.9.1990 - 4 B 34.90, 4 B 35.90 - NJW 1991, 713 ff.), so dass sie auch bei inhaltlicher Deckungsgleichheit gegenüber der Grunddienstbarkeit weitergehende gravierende Verpflichtungen und Belastungen für das Grundstück des Baulastgebers mit sich bringt (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 20.4.1988 - 21 U 11/87 - NVwZ 1988, 1162).
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